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Neben den gewählten Mitgliedern gehören weitere JU-Vertreter dem Landesvorstand kraft Amtes an. Sie werden als "Ständige Gäste" bezeichnet und nehmen an jeder Sitzung mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht (sofern nicht als ordentliches Mitglied gewählt) teil.
Ständige Gäste sind immer die Vorsitzenden der Kreisverbände. Weitere Mitglieder des Landesverbandes mit Ämtern in übergeordneten Gremien der JU oder CDU können durch Beschluss des Landesvorstandes kooptiert werden.