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Ständige Gäste des Landesvorstandes:
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Neben den gewählten Mitgliedern gehören weitere JU-Vertreter dem Landesvorstand sind kraft Amtes an. Sie werden als "ständige Gäste" bezeichnet und nehmen an jeder Sitzung mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht (sofern nicht als ordentliches Mitglied gewählt) teil.
Ständige Gäste sind immer die Vorsitzenden der Kreisverbände sowie die Vertreter in übergeordneten Gremien, wie der Deutschlandrat.
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